Beurteilung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen vor allem der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Einrichtungen bedeutet potenziell eine Gefahr für Oberflächengewässer, Grundwasser und Boden. Deshalb stellen die §§ 19g ff Wasserhaushaltsgesetz sowie die Rechtsvorschriften der Bundesländer (Anlagenverordnung (VAwS) mit ihren Verwaltungsvorschriften (VVAwS) bzw. technische Regeln) umfangreiche Anforderungen an Beschaffenheit, Bau und Betrieb solcher Anlagen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist in dem jeweils zutreffenden Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

Die hpl hat jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen. Der Geschäftsführer, Prof. Dr. Hans-Peter Luehr, ist Sachverständiger gemäß § 22 VAwS.

  
Wir fertigen für neue Anlagen oder bei wesentlichen Änderungen bereits vorhandener Anlagen Gutachten und Stellungnahmen zur wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren bzw. zur Genehmigung innerhalb eines anderen behördlichen Genehmigungsverfahrens an. Wir  
  
Aufzählung stellen die für eine Anlage gültigen wasserrechtlichen Bestimmungen und Anforderungen fest,
 
Aufzählung beurteilen mit Ihnen die Planung der Anlage auf Übereinstimmung
 
Aufzählung zeigen eventuelle Defizite auf,  
 
Aufzählung schlagen gegebenenfalls technisch sinnvolle und rechtskonforme Lösungsmöglichkeiten vor,
 
Aufzählung vermitteln auf Wunsch zwischen Anlagenbetreibern und Behörden mit dem Ziel einer von beiden Seiten getragenen Lösung.
 
 

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