Beurteilung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
Der Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen in Anlagen vor allem der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher
Einrichtungen bedeutet potenziell eine Gefahr für Oberflächengewässer,
Grundwasser und Boden. Deshalb stellen die §§ 19g ff
Wasserhaushaltsgesetz sowie die Rechtsvorschriften der Bundesländer
(Anlagenverordnung (VAwS) mit ihren Verwaltungsvorschriften (VVAwS) bzw.
technische Regeln)
umfangreiche Anforderungen an Beschaffenheit, Bau und Betrieb solcher
Anlagen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist in dem jeweils
zutreffenden Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Die hpl hat jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen. Der Geschäftsführer, Prof. Dr. Hans-Peter Luehr, ist Sachverständiger gemäß § 22 VAwS. |
Wir fertigen für neue
Anlagen oder bei wesentlichen Änderungen bereits vorhandener Anlagen
Gutachten und Stellungnahmen zu |
|
||||||||||