Anlagenkataster
  

Anlagenkataster für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die Anlagenverordnungen der Länder (VAwS) schreiben sowohl für neue, als auch für bereits bestehende Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 19g Wasserhaushaltsgesetz der Gefährdungsstufe D das Führen eines Anlagenkatasters vor. Das Anlagenkataster ist ständig aktuell zu halten und bei Änderungen an der Anlage fortzuschreiben. Das Anlagenkataster darf ein eigenständiges Kapitel in einer immissionsschutzrechtlichen Sicherheitsanalyse bilden und kann als „wasserrechtliche Sicherheitsanalyse“ verstanden werden. Es soll alle Informationen enthalten, die z.B. für eine Eignungsfeststellung nötig wären.

Die hpl hat jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen. Der Geschäftsführer ist Sachverständiger gemäß § 22 VAwS.

Bereits mit der Planungsphase einer neuen Anlage oder einer wesentlichen Änderung einer bestehenden Anlage beginnend bietet die hpl folgende Leistungen an:  

  
Aufzählung Beratung und Unterstützung von Anlagenbetreibern bei der Anfertigung eines Anlagenkatasters,
 
Aufzählung Auswahl der in das Anlagenkataster aufzunehmenden Inhalte und Daten, möglichst aus bereits vorhandenen Antragsunterlagen bzw. gleichlaufend mit ihnen, 
 
Aufzählung Feststellen von Defiziten oder Informationslücken
 
Aufzählung Vorschlag von Lösungsmöglichkeiten.
  
Die hpl hat hierfür ein EDV-gestütztes betriebliches Anlagenmanagementsystem entwickelt, das einerseits die wasserrechtlichen Anlagen (Funktionseinheiten) dokumentiert und andererseits an Hand der rechtlichen Anforderungen das aktuelle Technologieniveau im Sinne einer internen Sachverständigenprüfung bewertet.
 
 

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