Anlagenkataster | ||||||||
Anlagenkataster
für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Die Anlagenverordnungen
der Länder (VAwS) schreiben sowohl für neue, als auch für bereits
bestehende Anlagen
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 19g
Wasserhaushaltsgesetz der Gefährdungsstufe
D das Führen eines Anlagenkatasters
vor. Das Anlagenkataster ist ständig aktuell zu halten und bei
Änderungen an der Anlage fortzuschreiben. Das Anlagenkataster darf ein
eigenständiges Kapitel in einer immissionsschutzrechtlichen
Sicherheitsanalyse bilden und kann als „wasserrechtliche
Sicherheitsanalyse“ verstanden
werden. Es soll alle Informationen enthalten, die z.B. für eine
Eignungsfeststellung nötig wären. Die hpl hat jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen. Der Geschäftsführer ist Sachverständiger gemäß § 22 VAwS. Bereits
mit der Planungsphase einer neuen Anlage oder einer wesentlichen
Änderung einer bestehenden Anlage beginnend bietet die hpl
folgende
Leistungen an: |
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Die
hpl
hat hierfür ein EDV-gestütztes betriebliches Anlagenmanagementsystem
entwickelt, das einerseits die wasserrechtlichen Anlagen
(Funktionseinheiten) dokumentiert und andererseits an Hand der
rechtlichen Anforderungen das aktuelle Technologieniveau im Sinne einer
internen Sachverständigenprüfung bewertet. |
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