Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV

 

Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln; Analyse und Dokumentation der Wechselwirkungen untereinander, mit Arbeitsstoffen und mit der Arbeitsumgebung; Ableitung von Maßnahmen zur sicheren Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel

Die hpl unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen und bringt Sie effektiv und sicher zum Ziel.

Um eine Gefährdungsbeurteilung für ein Unternehmen/eine Betriebsstätte zu erstellen, werden von der hpl i. d. R. folgende Arbeitsschritte durchgeführt:

 
  • Methodische Aufteilung des Unternehmens gemäß BetrSichV
 
  • Erfassung der Arbeitsmittel (Inventarliste, Anlagenkataster)
 
  • Charakterisierung der wesentlichen Gefährdungen/Gefahren
 
  • Ermittlung der maßgeblichen sicherheitstechnischen/gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsmittel, z.B. Verfallsdatum, Prüfzyklen, Prüfgrundlagen,  Prüfinhalte, Prüferqualifikation
 
  • durchzuführende Schutzmaßnahmen/Verhaltensmuster/Beschränkungen für die einzelnen Arbeitsmittel
 
  • Zusammenfassung gleichartiger Arbeitsmittel zu Objektmengen, so dass eine unübersichtliche Vielzahl von Gefährdungsbeurteilungen und  Explosionsschutzdokumenten vermieden wird und Prüfungen zusammengefasst werden können (bei gleichen Prüfgrundlagen, Prüfinhalten, Qualifikationen und Prüfzyklen)
 
  • Erstellung eines Pflichtenheftes für die befähigte(n) Person(en) zur Überprüfung der Sicherheit der Arbeitsmittel
 
  • Erstellen von sog. Gefährdungsdatenblättern für Arbeitsmittel (analog dem Sicherheitsdatenblatt für Chemikalien oder chemische Produkte), aus dem die wesentlichen Aussagen in kurzer und prägnanter Weise hervorgehen. Das Gefährdungsdatenblatt dient auch gleichzeitig als Grundlage zur Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterrichtung der Mitarbeiter.

Haben Sie Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter...

 

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