Gefährdungsbeurteilung
gemäß § 3 BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung
von Arbeitsmitteln;
Analyse und Dokumentation der
Wechselwirkungen untereinander, mit Arbeitsstoffen und mit der
Arbeitsumgebung; Ableitung von Maßnahmen zur sicheren Bereitstellung
und Benutzung der Arbeitsmittel
Die hpl
unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung der
Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen und bringt Sie
effektiv und sicher zum Ziel.
Um eine Gefährdungsbeurteilung für ein Unternehmen/eine
Betriebsstätte zu erstellen, werden von der hpl
i. d. R. folgende Arbeitsschritte durchgeführt:
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- Methodische
Aufteilung des Unternehmens gemäß BetrSichV
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- Erfassung
der Arbeitsmittel (Inventarliste, Anlagenkataster)
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- Charakterisierung
der wesentlichen Gefährdungen/Gefahren
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- Ermittlung
der maßgeblichen sicherheitstechnischen/gesetzlichen Anforderungen an
die Arbeitsmittel, z.B. Verfallsdatum, Prüfzyklen,
Prüfgrundlagen,
Prüfinhalte, Prüferqualifikation
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- durchzuführende
Schutzmaßnahmen/Verhaltensmuster/Beschränkungen für die einzelnen
Arbeitsmittel
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- Zusammenfassung
gleichartiger Arbeitsmittel zu Objektmengen, so dass eine
unübersichtliche Vielzahl von Gefährdungsbeurteilungen und
Explosionsschutzdokumenten vermieden wird und Prüfungen zusammengefasst
werden können (bei gleichen Prüfgrundlagen, Prüfinhalten,
Qualifikationen und Prüfzyklen)
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- Erstellung
eines Pflichtenheftes für die befähigte(n) Person(en) zur Überprüfung
der Sicherheit der Arbeitsmittel
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- Erstellen
von sog. Gefährdungsdatenblättern für Arbeitsmittel (analog dem
Sicherheitsdatenblatt für Chemikalien oder chemische Produkte), aus dem
die wesentlichen Aussagen in kurzer und prägnanter Weise hervorgehen.
Das Gefährdungsdatenblatt dient auch gleichzeitig als Grundlage zur
Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterrichtung der Mitarbeiter.
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Haben
Sie Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Umsetzung in Ihrem
Unternehmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter...
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