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ist transparent und deshalb nachvollziehbar,
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legt Bewertungsmaßstäbe und Ausschlusskriterien
für die Auswirkungen einer Anlage oder eines sonstigen Vorhabens auf
die Schutzgüter der Umwelt fest,
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verknüpft die Einflüsse einer Anlage bzw. eines
Vorhabens auf die Umwelt mit den Schutzgütern,
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benutzt die vorgeschriebenen Gutachten der
einzelnen Fachgutachter zu den verschiedenen Schutzgütern der Umwelt,
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macht sie untereinander vergleichbar und stellt
noch zu schließende Lücken fest,
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fasst die Einzelgutachten allgemein verständlich
zusammen,
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identifiziert die Hauptwirkungen bzw. die
erheblichen Auswirkungen einer Anlage bzw. eines Vorhabens auf die
Umwelt sowie die erheblichen Beeinträchtigungen,
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lässt sich flexibel an geänderte rechtliche oder
technische Randbedingungen anpassen, so dass stets eine Aktualisierung
der Bewertung möglich ist,
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ist auf unterschiedlichste Anlagen und Vorhaben
anwendbar.
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