Umweltverträglichkeit - Näheres


Die anlagen- bzw. vorhabenbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist als unselbständiger Teil in die nach deutschem Recht vorgesehenen Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren integriert worden. Sie ist einschließlich der Bewertung der Umweltauswirkungen einer Anlage oder eines Vorhabens Teil des behördlichen Verwaltungshandelns. Die vom Antragsteller einzureichenden Unterlagen werden als "Umweltverträglichkeitsuntersuchung" (UVU) oder "-studie" (UVS) bezeichnet.

Zweckmäßigerweise findet eine anlagen- oder vorhabenbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung in zwei Stufen statt. In der ersten Stufe sind in einer grundsätzlichen Betrachtung Bedarf, Verfahrens- oder Vorhabensvarianten sowie der beste Standort zu prüfen und festzulegen. Dabei ist auch die "Nullvariante" - der Verzicht auf das geplante Vorhaben bzw. die Anlage - und die Prüfung der damit verbundenen Umweltauswirkungen abzuklären.

In der zweiten Stufe ist zu klären, ob die Anlage oder das Vorhaben - so wie sie im konkreten Einzelfall ingenieurmäßig durchgeplant ist - an dem gewählten Standort mit den Belangen der Umwelt vereinbar ist bzw. welche Änderungen nötig und möglich sind.

Die
hpl hat für die konkrete Planung am konkreten Standort - die zweite Stufe - ein Bewertungsmodell entwickelt.

  
  
Das Modell
  
Aufzählung ist transparent und deshalb nachvollziehbar,
 
Aufzählung legt Bewertungsmaßstäbe und Ausschlusskriterien für die Auswirkungen einer Anlage oder eines sonstigen Vorhabens auf die Schutzgüter der Umwelt fest,
Aufzählung verknüpft die Einflüsse einer Anlage bzw. eines Vorhabens auf die Umwelt mit den Schutzgütern,
 
Aufzählung benutzt die vorgeschriebenen Gutachten der einzelnen Fachgutachter zu den verschiedenen Schutzgütern der Umwelt,
 
Aufzählung macht sie untereinander vergleichbar und stellt noch zu schließende Lücken fest,
 
Aufzählung fasst die Einzelgutachten allgemein verständlich zusammen,
 
Aufzählung identifiziert die Hauptwirkungen bzw. die erheblichen Auswirkungen einer Anlage bzw. eines Vorhabens auf die Umwelt sowie die erheblichen Beeinträchtigungen,
 
Aufzählung lässt sich flexibel an geänderte rechtliche oder technische Randbedingungen anpassen, so dass stets eine Aktualisierung der Bewertung möglich ist,
 
Aufzählung ist auf unterschiedlichste Anlagen und Vorhaben anwendbar.
 

Das Modell dient sowohl den Behörden bei der Durchführung der UVP, als auch dem späteren Betreiber bei der Zusammenstellung der Unterlagen der UVU. Eine vorläufige interne Anwendung auf die Planung durch den Antragsteller im Vorfeld der formellen behördlichen UVP - aber nach den gleichen Grundsätzen -
  
Aufzählung zeigt umweltbedeutsame Schwachstellen der Planung auf,
 
Aufzählung führt in einem Rückkoppelungs- oder Rekursionsprozess zur Beseitigung dieser Schwachstellen.

 


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