Sanierungs- und Verfahrenstechnik - Grundwassersanierung |
Anlage zur Grundwassersanierung |
Die Reinigung
von kontaminiertem Grundwasser erfolgt je nach Art und Konzentration
der Inhaltsstoffe, wobei auch der Aggregatzustand des Stoffes maßgebend
ist, über unterschiedliche Verfahren oder Verfahrenskombinationen.
Dabei unterscheidet man allgemein zwischen in-situ und on-site
Verfahren. Für eine in-situ-Reinigung müssen der oder die
Schadstoffe in leichtflüchtiger Form vorliegen. Das bedeutendste
Verfahren ist hierbei das Strippen der gesättigten Bodenzone oder des
Brunnen mit Luft, wobei der Übergang der Komponenten in die Gasphase
bewirkt wird. Bei biologische Verfahren kann der Abbauprozess aber auch
direkt im Grundwasser erfolgen, bedarf aber der geeigneten
Randbedingungen. Bei dem on-site Verfahren wird das kontaminierte Grundwasser entnommen und in einer Reinigungsanlage behandelt. Nach der Behandlung wird das Wasser einer Nutzung zugeführt oder in den Vorfluter geleitet. Bei gleichzeitigem Vorhandensein von leichtflüchtigen Schadstoffen wird je nach Schadensfall eine konventionelle Stripptechnik mit nachgeschalteter biologischer Abluftreinigung, eine Aktivkohleanlage, biologische oder ein biologisch-physikalische Verfahren eingesetzt. Bei der Konzeption und dem Aufbau der Sanierungsanlage mussten mehrere Parameter berücksichtigt werden, um einen kontinuierlichen Schadstoffaustrag zu gewährleisten: |
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Die Konzeption der neuen Sanierungsanlage ist in der nachfolgenden Abbildung 1 dargestellt: |
Abb. 1: Schematischer Aufbau der Sanierungsanlage |
Das durch MKW
und BTEX belastete Wasser wird kontinuierlich über eine elektronisch
geregelte Unterwassermotorpumpe (Mengenbegrenzung auf maximal 1 m³/h)
gefördert und über drei mit Nassaktivkohle gefüllte Stahlbehälter, die
von unten nach oben durchströmt werden, abgereinigt. Der
Reinigungsanlage nachgeschaltet befindet sich ein sogenannter
„Polizeifilter“, welcher ein Durchbrechen von belasteten Wasser für den
Fall verhindert, dass die Nassaktivkohle in der Reinigungsstufe keine
weiteren Schadstoffe mehr aufnehmen kann. Die Anlage stellt ein
geschlossenes System dar, so dass kein Sauerstoffzutritt möglich.
Dadurch kommt es nicht zu Ausfällungen von Eisen und Mangan, was für
die Leistungsfähigkeit der Aktivkohle von erheblichem Nachteil wäre. Im Zulauf der Anlage befindet sich ein Probenabgang sowie eine Wasseruhr, im Ablauf der Anlage befindet sich je ein Probenabgang vor und nach dem Polizeifilter. Das gereinigte Wasser wird über den Versickerungsbrunnen V (DN 200) wieder reinfiltriert. Der Anlage 1 kann die Lage des Entnahme-(S) und Versickerungsbrunnens (V) sowie der Beobachtungspegel W und T entnommen werden. Der Aufbau der Sanierungsanlage wurde am 14.02.2002 abgeschlossen. Danach folgte ein Probebetrieb bis zum 16.02.2002. Am 18.02.2002 wurde die Anlage mit einem Durchsatz von maximal 1 m³/h in Betrieb genommen. Die Ergebnisse der ersten Beprobungen zeigten sehr hohe Schadstoffwerte im Zulauf zu der Sanierungsanlage, welche etwa beim Vierfachen der zuletzt gemessenen Schadstoffwerte lagen. Da die Sanierungsanlage auf der Grundlage der zuletzt festgestellten Schadstoffwerte bemessen wurde, reichte die Menge der vorhandenen Nassaktivkohle bei der vorgegebenen Standzeit nicht aus. Es wurde eine Überschreitung der zulässigen Ablaufwerte festgestellt. Daher wurde die Anlage am 04.03.2002 vorübergehend zur Nachrüstung außer Betrieb genommen. Die Wiedereinbetriebnahme erfolgte am 25.03.2002. Seit diesem Datum ist die Anlage bis zum 20.09.2002 störungsfrei und kontinuierlich betrieben worden. Über den gesamten Anlagenbetriebszeitraum wurden ca. 2.400 m³ belastetes Wasser gefördert, abgereinigt und wieder reinfiltriert. |