GEVA 1.2

Software-Facts: GEVA 1.2 - Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln

GEVA 1.2  ist eine einfach zu bedienende Anwendung auf der Basis von Microsoft â Access zur Inventarisierung / Verwaltung von Arbeitsmitteln und der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung insbesondere dem Prüfmanagement.

Kern der Anwendung ist eine umfangreiche Datenbasis von einschlägigen Vorschriften, Rechtsgrundlagen, Maßnahmen, technischen Regeln, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Prüfzyklen für zahlreiche Arbeitsmittel in einer Datenbank.

 

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GEVA 1.2 dient der strukturierten Erfassung und Verwaltung von technischen und organisatorischen Daten zu den im Betrieb bzw. einzelnen Betriebsteilen vorhandenen jeweiligen Arbeitsmitteln und stellt somit eine Möglichkeit zur Schaffung von Rechtssicherheit durch Kontrolle und Nachweis / Dokumentation in Hinblick auf die notwendigen Prüfungen und erforderlichen Massnahmen dar und genügt so der Betriebssicherheitsverordnung.

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GEVA 1.2 zeigt Ihnen fällige Prüftermine an, gleichgültig, ob die Wartung oder Inspektion eines Arbeitsmittels oder z. B. die TÜV-Prüfung eines Fahrzeuge ansteht.

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GEVA 1.2 ist eine Anwendung für den Arbeitgeber, die Sicherheitsfachkraft, den für die technische Sicherheit zuständigen Ingenieur oder die befähigte Person zur Prüfung der Arbeitsmittel.

Leistungsmerkmale:

·         Einfache Bedienung

·         Verwaltung aller Arbeitsmittel und Prüftermine in einer Datenbank

·         Erstellen von Inventar- und Prüflisten

·         Ermittlung von Vorschlägen für Prüftermine aus dem Datenbestand.

·         Vorschau offener Prüftermine

·         Datenblätter zu zahlreichen Arbeitsmitteln zur Ansicht oder Ausdruck auf Knopfdruck

·         Erfassung und Dokumentation von Prüfungsergebnissen

·         Zusammenstellung von Arbeitsmittellisten für Projekte / Baustellen und Freigabe durch befähigte Person

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Aus dem Inhalt:

Die Datenblätter beschreiben in der Übersicht

·           die allgemein auftretenden Gefährdungen

·           die zu treffenden Schutzmaßnahmen (allgemein und gefährdungsspezifisch) und allgemeine Prüffristen wie sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften wie UVV, BGV etc. ergeben.

·           die anzuwendenden jeweiligen rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen, staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Technische Regeln, Normen)

u. a. für folgende Arbeitsmittel:

-        Bagger

-        Raupen

-        Radlader

-        Verdichtungsgeräte

-        Bohrmaschinen

-        Leitern

-        Baulaser

-        Werkzeuge

-        z. B. Hammer, Beile, Äxte, Schraubenschlüssel

-        Sägen

-        Pumpen

-        Fertiger

-        Fahrzeuge

-        Handgeführte Arbeitsmaschinen (z. B. Kehrfahrzeuge, Grabenfräsen)

-        Lastaufnahmemittel: Tiefbau / Hochbau

-        Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

-        Motorsägen (tragbar)

-        Steinbearbeitungsmaschinen

-        Fugenfräse, Fugenschneider

-        Grabenverbaugeräte, Verbaueinheiten

-        Verdichter, Druckbehälter

-        Vermessungsgeräte im Erd- und Grundbau

-        Baustellentankanlage (Diesel)

-        Ortungssysteme

-        Schlagbohr- und Stemmgeräte

-        Bodenbearbeitungsgerät

-        Handbetriebene Transportmittel

... weitere Arbeitsmittel können angefragt werden.

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Der Einsatz von GEVA 1.2 vereinfacht die Optimierung von Prüfintervallen, d. h. die zeitliche Zusammenlegung von Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen und hilft bei der automatisierten Überwachung von Vorschriften bspw. im Falle von gesetzlichen Änderungen. Auch der Aufwand für Pflege und Überwachung von Maßnahmen, wie Verwaltung von Prüffristen, Tiefe der Prüfung und Qualifikation der befähigten Person sinkt durch die zentrale Datenhaltung.

Mit der Einführung und Pflege des Instruments GEVA setzt der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen aus der BetrSichV um und tritt einem Organisationsverschulden entgegen.

Die hpl kann Sie bei Bedarf beim Aufbau, der Anpassung und der Pflege des dv-gestützten Instrumentes GEVA zur Realisierung Ihrer gesetzlichen Aufgaben und zur Verwaltung sowie zur Einhaltung der Prüffristen Ihrer Arbeitsmittel beraten und unterstützen. Bei Bedarf kann eine Einweisung / Schulung der verantwortlichen Person in das System GEVA erfolgen.

Sollte das Produkt Ihre speziellen Unternehmensanforderungen nicht zu 100 % erfüllen, können wir kurzfristig auf Ihre Wünsche reagieren.

Haben Sie Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen oder wollen Sie genau wissen, was hinter GEVA 1.2 steht? Wir helfen Ihnen gerne weiter...

 
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